Unter dem Titel “Heine Law Review” (HeineLR) veröffentlichen wir im halbjährlichen Rhythmus Beiträge zum deutschen, europäischen und Völkerrecht – viele davon auf Englisch, aber allesamt kostenlos hier abrufbar. Anders als bei vielen anderen Rechtszeitschriften werden die Beiträge größtenteils von Studenten und wissenschaftlichen Beschäftigten stammen. Indem sie hervorragenden Einsendungen eine Plattform bietet, ermutigt die Heine Law Review zum freiwilligen Engagement und fördert akademische Fähigkeiten sowie wissenschaftliche Exzellenz.
Die Belegschaft
Can Degistirici
Chefredakteur
Michel Hoppe
Ressortleiter Strafrecht
Rares Chioreanu
Ressortleiter Öffentliches Recht
Jonas Franz
Ressortleiter Zivilrecht
Julian Laubenstein
Redakteur
Sarah Deutschmann
Redakteurin
Nikos Ioannidis
Redakteur
Birte Krüger
Redakteurin
Zac Checkley
Redakteur
Unsere Satzung
Träger der HeineLR ist der der gleichnamige Verein, der Heine Law Review e.V., dessen Satzung hier eingesehen werden kann:
"Indem sie hervorragenden Einsendungen eine Plattform bietet, ermutigt die Heine Law Review zum freiwilligen Engagement und fördert akademische Fähigkeiten sowie wissenschaftliche Exzellenz."