Über die HeineLR

Unter dem Titel “Heine Law Review” (HeineLR) veröffentlichen wir im halbjährlichen Rhythmus Beiträge zum deutschen, europäischen und Völkerrecht – viele davon auf Englisch, aber allesamt kostenlos hier abrufbar. Anders als bei vielen anderen Rechtszeitschriften werden die Beiträge größtenteils von Studenten und wissenschaftlichen Beschäftigten stammen. Indem sie hervorragenden Einsendungen eine Plattform bietet, ermutigt die Heine Law Review zum freiwilligen Engagement und fördert akademische Fähigkeiten sowie wissenschaftliche Exzellenz.

Die Belegschaft

CPFJ2007

Can Degistirici

Chefredakteur

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Michel Hoppe

Ressortleiter Strafrecht

Rares

Rares Chioreanu

Ressortleiter Öffentliches Recht

FranzNeu

Jonas Franz

Ressortleiter Zivilrecht

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Julian Laubenstein

Redakteur

Sara

Sarah Deutschmann

Redakteurin

Nikos Ioannidis Bild

Nikos Ioannidis

Redakteur

Krüger_Birte

Birte Krüger

Redakteurin

Zac

Zac Checkley

Redakteur

Unsere Satzung

Träger der HeineLR ist der der gleichnamige Verein, der Heine Law Review e.V., dessen Satzung hier eingesehen werden kann:

OUR BYLAW

The HLR is registered as a society having legal capacity under German law. Its bylaw can be accessed below (in German).

"Indem sie hervorragenden Einsendungen eine Plattform bietet, ermutigt die Heine Law Review zum freiwilligen Engagement und fördert akademische Fähigkeiten sowie wissenschaftliche Exzellenz."

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